Lustbarkeitsabgabe für Geschicklichkeitsapparate elektronischer Bauart

Detailinformationen zu dem Eintrag
inkl. MWSt10,00 €

Zuständig

Lustbarkeitsabgabe für Geschicklichkeitsapparate elektronischer Bauart (Flipper) pro Apparat und Monat € 10,00.
Bei Spielhallen mit mehr als 8 Apparaten pro Monat und Apparat € 20,00.